Über uns

Dr. jur. Andrea N. Fichtner
Dr. iur. Andrea N. Fichtner

Bülowturm
Heilbronner Str. 190
70191 Stuttgart

Tel: +49 (0)711 – 258 559 200
Fax: +49 (0)711 – 258 559 101
af(at)schieferfichtner.de
 
Studium in München, Promotion in Tübingen. Seit 1994 Rechtsanwältin in Stuttgart.
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr
Schwerpunkte:
Gesellschafts- und Handelsrecht, Erbrecht, Unternehmenskäufe und -nachfolge, Neuordnung von Unternehmen, Liegenschaftsrecht.

Rechtsgebiete


Wir beraten sowohl Privatpersonen wie auch Unternehmen, zu den Themen

  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Neuordnung von Unternehmen
  • Unternehmenskauf/-verkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbrecht und Testamentsvollstreckung
  • Liegenschaftsrecht, auch im Ausland
 

Liegenschaftsrecht


Wir beraten zu allen Arten von Verträgen über Grundstücke in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien, z.B. Kauf, Schenkung, Leasing incl. Sale-and-Lease-Back-Modelle, Immobiliengesellschaften, Maklerverträgen, Vermietung und Verpachtung, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Grundschuld und Hypothek.

Die Lex rei sitae, für Deutschland geregelt in Art. 43 EGBGB, unterwirft Grundstücke dem Recht des Landes, in welchem sich das Grundstück befindet. Gleichzeitig findet auch internationales Recht Anwendung. Für Grundstücksgeschäfte sind daher nationale Gesetze über Grundstücke, über die Stellung des Notars, das Grundbuchrecht und nationales Steuerrecht wie auch internationales Privatrecht sowie internationales Steuerrecht zu beachten.

Bei Verträgen über Liegenschaften im Ausland ergeben sich aus dem jeweiligen nationalem Recht unterschiedliche rechtliche Strukturen in der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts, beim Eigentumsübergang und den Zahlungsmodalitäten bis hin zu Steuern und Gebühren.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Beratung, Due Diligence, Vertragsgestaltung, Geschäftsbesorgung, Begleitung oder Vertretung vor dem Notar im Ausland.

Verträge über Unternehmen


Entscheidungen über die rechtlichen und organisatorischen Strukturen in Unternehmen erfordern eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung und Betreuung. Wir unterstützen durch Rechtsberatung strategische und unternehmerische Entscheidungen über Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Umwandlung, Unternehmensnachfolge oder Beteiligungen und betreuen die Umsetzung von den ersten Verhandlungen bis zur Post Merger-Phase, z.B. bei

  • Festlegung der Transaktionsstruktur
  • Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
  • grenzüberschreitendem Unternehmenskauf
  • Nachfolgeregelungen; Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Verschmelzung und Spaltung
  • Gründung, Start-up, Mantelkauf
  • Unternehmenspacht
  • Firmenfortführung und Haftungsbeschränkungen
Wir erstellen Vertraulichkeitsvereinbarungen, Offering Memorandum, Letter of Intent, die Due Diligence zur Klärung von Chancen und Risiken finanzieller oder rechtlicher Art, vertreten die Interessen unserer Partei in den Verhandlungen und gestalten alle Arten von Verträgen über Unternehmen und Unternehmensanteile.


Share by: