Wir beraten zu allen Arten von Verträgen über Grundstücke in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien, z.B. Kauf, Schenkung, Leasing incl. Sale-and-Lease-Back-Modelle, Immobiliengesellschaften, Maklerverträgen, Vermietung und Verpachtung, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Grundschuld und Hypothek.
Die Lex rei sitae, für Deutschland geregelt in Art. 43 EGBGB, unterwirft Grundstücke dem Recht des Landes, in welchem sich das Grundstück befindet. Gleichzeitig findet auch internationales Recht Anwendung. Für Grundstücksgeschäfte sind daher nationale Gesetze über Grundstücke, über die Stellung des Notars, das Grundbuchrecht und nationales Steuerrecht wie auch internationales Privatrecht sowie internationales Steuerrecht zu beachten.
Bei Verträgen über Liegenschaften im Ausland ergeben sich aus dem jeweiligen nationalem Recht unterschiedliche rechtliche Strukturen in der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts, beim Eigentumsübergang und den Zahlungsmodalitäten bis hin zu Steuern und Gebühren.
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Beratung, Due Diligence, Vertragsgestaltung, Geschäftsbesorgung, Begleitung oder Vertretung vor dem Notar im Ausland.